Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Hinweis auf zusätzliches Abo bei Gewinnspielen notwendig

Stand:
LG Itzehoe vom 09.09.2010 (2 O 203/10)
Off

Eine Ware oder Dienstleistung als "gratis", "umsonst" oder "kostenlos" anzubieten, wenn dennoch dafür Kosten zu tragen sind, ist unzulässig. Das hat das Landgericht Itzehoe nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Promotionfactory KG bestätigt.

Statt "Gewinne am laufenden Band", wie von Promotionfactory angekündigt, fischten arglose Bürger:innen eine Zahlungsaufforderung dieser Firma mit Sitz in Helgoland aus ihrem Briefkasten. Darin wurden sie aufgefordert, zwei Jahre lang monatlich acht Euro für die Teilnahme an Sonderverlosungen bei Gewinnspielen zu zahlen.

Geködert wurden die vermeintlichen Gewinnspiel-Abonnenten Wochen zuvor bei einer Teilnahme an einer kostenlosen Verlosung eines VW-Golfs auf der Straße: Um den Preis zu gewinnen, mussten die Teilnehmer:innen eine Karte mit ihrer Adresse und Unterschrift in das Innere des Wagens befördern. Übersehen hatten sie hierbei, dass sie sich damit gleichzeitig scheinbar ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von insgesamt 192 Euro eingehandelt hatten. Eine entsprechende Passage stand im Kleingedruckten auf der Rückseite der Teilnahmekarte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Itzehoe vom 09.09.2010 (2 O 203/10).pdf

Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.