Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Die Laufzeit bei Glasfaserverträgen beginnt ab Vertragsschluss

Stand:
Hanseatisches OLG vom 19.12.2024 (10 UKl 1/24)
Off

Das Hanseatische OLG bestätigt die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, wonach die Vertragslaufzeit bei Glasfaserverträgen mit dem Vertragsschluss beginnt und nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses.

Das Gericht stellte fest, dass eine AGB-Klausel, die den Beginn der Mindestvertragslaufzeit an die Freischaltung des Anschlusses knüpft, gegen § 309 Nr. 9 lit. a) BGB verstößt. Da die Freischaltung eines Glasfaseranschlusses mehrere Wochen oder Monate dauern kann, führt eine solche Regelung dazu, dass die tatsächliche Vertragsbindung über die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit hinaus verlängert wird. Durch die Hinzurechnung der Zeit bis zur Freischaltung wird die gesetzlich zulässige Höchstlaufzeit von zwei Jahren überschritten. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.