Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Die Erhebung personenbezogener Daten 15- bis 17-jähriger Gewinnspielteilnehmer (auch) zu Werbezwecken ist unzulässig

Stand:
BGH vom 22.01.2014 (I ZR 218/12)
OLG Hamm vom 20.09.2012 (4 U 85/12)
LG Dortmund vom 22.03.2012 (18 O 129/11)
Off

Eine Krankenkasse verstößt gegen das Verbot, die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen auszunutzen (§ 4 Nr. 2 UWG), wenn sie im Zusammenhang mit der Durchführung eines Gewinnspiels von den Teilnehmern im Alter zwischen 15 und 17 Jahren umfangreiche personenbezogene Daten erhebt, um diese (auch) zu Werbezwecken zu nutzen. Dies hat der BGH nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die AOK NordWest (AOK) entschieden.

Die AOK verteilte im Sommer 2011 auf einer Ausbildungsmesse vor allem für Schüler Gewinnspielkarten. Auf der Rückseite sollten die Teilnehmer Angaben zum Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse und zur Krankenkasse machen. Zudem war über der Unterschriftenzeile eine Einverständniserklärung abgedruckt, wonach der Teilnehmer sich mit der Speicherung und Nutzung der Daten zur telefonischen oder schriftlichen Werbung, sowie der Werbung per E-Mail oder SMS einverstanden erklärt. Bei unter 15-Jährigen sollten die Erziehungsberechtigten unterschreiben.

Das Gericht wertete Aufforderung zur Teilnahme am Gewinnspiel als geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG unabhängig von der Rechtsform der AOK als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Rn. 14 ff). Die Datenerhebung sei auch nicht gemäß § 28 Abs. 1 BDSG zulässig, da sie auch zu Werbezwecken und nicht nur zur Abwicklung des Gewinnspiels erfolgte (Rn. 18 ff). Da die Gewinnspielteilnahmekarten auf einer Messe zur Vorstellung von Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten verteilt wurden, richte sie sich auch vornehmlich an Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 15 und 17, die noch nicht die nötige Reife besäßen, die Tragweite einer Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung und Datenverwendung zu Werbezwecken abzusehen (Rn. 21 ff).

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.