Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Flüge - Gepäckklauseln unzulässig

Stand:
BGH vom 05.12.2006 (X ZR 165/03)
OLG Köln vom 11.04.2003 (6 U 206/02)
LG Köln vom 04.09.2002 (26 O 48/02)
Off

Der Bundesgerichtshof hat zwei Gepäckklauseln der Deutschen Lufthansa AG für unwirksam erklärt. Damit hat er einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben, die in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft eine unzulässige Benachteiligung der Fluggäste sah.

Unter Berufung auf die streitgegenständlichen Klauseln konnte die Lufthansa den Ersatz von Schäden zum Beispiel an Mobiltelefonen, elektronischen Reiseweckern, Diktiergeräten oder Fotoapparaten, die sich in aufgegebenen Koffern befanden, selbst dann ablehnen, wenn die Fluggesellschaft diese durch eigenes fahrlässiges Verhalten verschuldet hatte. Dies ist jedoch nach Ansicht des Gerichts unzulässig und die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen gegen § 307 Absatz 1 und 2 BGB in Verbindung mit Regelungen aus den Warschauer Abkommen und dem Luftverkehrsgesetz.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BGH vom 05.12.2006 (X ZR 165/03).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.