Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Versandapotheken müssen Widerrufsrecht einräumen

Stand:
LG Köln vom 24.02.2011 (31 O 451/10)
Off

Versandapotheken können das Widerrufsrecht für Arzneimittel, die an dem Packungsaufdruck "Verschreibungspflichtig" oder "Apothekenpflichtig" erkennbar sind, nicht ausschließen.

Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Versandapotheke Delmed, entschieden.

Das Landgericht Köln hält bei der geboten engen Auslegung des § 312d Abs. 4 BGB einen generellen Ausschluss des Widerrufsrechts für Medikament für unzulässig. Dies ändere sich auch nicht, weil zurückgegebene Medikamente unter Umständen nach der Rückgabe durch Verbraucher nicht mehr verkehrsfähig seien. In der Regel bestünde jedoch eine Vergleichbarkeit mit Kaufverträgen über Kontaktlinsen und Pflegemitteln, die grundsätzlich widerrufbar sind.

LG Köln vom 24.02.2011 (31 O 451/10).pdf

Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.