Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Unzulässige Werbeversprechen für Kollagenpulver

Stand:
LG Berlin vom 30.09.2022 (15 O 70/22)
Off

Die Verbraucherzentrale NRW ist vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen das Werbeversprechen „Gesunde Knochen und Gelenke“ durch das Kollagenpulver „Glow25 Collagen Pulver“ der Primal State Performance GmbH vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für das Nahrungsergänzungsmittel „Glow25 Collagen Pulver“, die der Hersteller Primal State Performance GmbH mit Aussagen wie „Straffere und leuchtendere Haut“, „vollere und glänzendere Haare“, „festere und glattere Nägel“ und „gesunde Knochen und Gelenke“ vertrieben und beworben hat.

Aufgrund einer parallelen anderweitigen Abmahnung erkannte der Anbieter an, dass die ersten drei Werbeaussagen unzulässig sind. Hinsichtlich der Werbeaussage für „gesunde Knochen und Gelenke“ hat das Landgericht Berlin am 30. September 2022 der Unterlassungsklage stattgegeben und der Primal State Performance GmbH die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Piktogramme zur Verbraucherberatung

Information für Verbraucher

Wir informieren in Sprechstunden, Schulungen und Aktionen zu folgenden Themen:
Unterschrift unter einen Vertrag

Zum Internationalen Frauentag: Frauen und Altersvorsorge

Der internationale Frauentag soll auf die Gleichstellung der Geschlechter hinweisen. Beim Thema Geld sind Frauen in Deutschland von Gleichstellung aber weit entfernt. Das betrifft vor allem die Altersvorsorge.