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Unzulässige Werbeversprechen für Kollagenpulver

Stand:
LG Berlin vom 30.09.2022 (15 O 70/22)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen das Werbeversprechen „Gesunde Knochen und Gelenke“ durch das Kollagenpulver „Glow25 Collagen Pulver“ der Primal State Performance GmbH vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für das Nahrungsergänzungsmittel „Glow25 Collagen Pulver“, die der Hersteller Primal State Performance GmbH mit Aussagen wie „Straffere und leuchtendere Haut“, „vollere und glänzendere Haare“, „festere und glattere Nägel“ und „gesunde Knochen und Gelenke“ vertrieben und beworben hat.

Aufgrund einer parallelen anderweitigen Abmahnung erkannte der Anbieter an, dass die ersten drei Werbeaussagen unzulässig sind. Hinsichtlich der Werbeaussage für „gesunde Knochen und Gelenke“ hat das Landgericht Berlin am 30. September 2022 der Unterlassungsklage stattgegeben und der Primal State Performance GmbH die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.