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Unzulässige Werbeversprechen für Kollagenpulver

Stand:
LG Berlin vom 30.09.2022 (15 O 70/22)
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Die Verbraucherzentrale NRW ist vor dem Landgericht Berlin erfolgreich gegen das Werbeversprechen „Gesunde Knochen und Gelenke“ durch das Kollagenpulver „Glow25 Collagen Pulver“ der Primal State Performance GmbH vorgegangen.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Health Claims für das Nahrungsergänzungsmittel „Glow25 Collagen Pulver“, die der Hersteller Primal State Performance GmbH mit Aussagen wie „Straffere und leuchtendere Haut“, „vollere und glänzendere Haare“, „festere und glattere Nägel“ und „gesunde Knochen und Gelenke“ vertrieben und beworben hat.

Aufgrund einer parallelen anderweitigen Abmahnung erkannte der Anbieter an, dass die ersten drei Werbeaussagen unzulässig sind. Hinsichtlich der Werbeaussage für „gesunde Knochen und Gelenke“ hat das Landgericht Berlin am 30. September 2022 der Unterlassungsklage stattgegeben und der Primal State Performance GmbH die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Berlin vom 30.09.2022 (15 O 70/22)

Justitia Gericht Urteil Recht

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