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Zeichnungsgebühr im Falle der Nichtzuteilung unzulässig

Stand:
OLG Köln vom 26.06.2002 (13 U 165/01)
LG Köln vom 04.07.2001 (26 O 87/00)

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Sparda Bank Köln e.G. für die Zeichnung von Aktien im Falle der Nichtzuteilung keine gesonderte Gebühr erheben kann.

OLG Köln vom 26.06.2002 (13 U 165/01), LG Köln vom 04.07.2001 (26 O 87/00)

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Das Oberlandesgericht Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) entschieden, dass die Sparda Bank Köln e.G. für die Zeichnung von Aktien im Falle der Nichtzuteilung keine gesonderte Gebühr erheben kann.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Allgemeine Geschäftsbedingung der Volksbank den Kunden unangemessen benachteiligt und daher unwirksam sei. Die Klausel sei als Preisnebenabrede zu qualifizieren und daher kontrollfähig. Sie verstoße gegen den Grundsatz, dass der Vertragspartner seine gesetzlichen Verpflichtung zu erfüllen habe, ohne dass dafür ein gesondertes Entgelt verlangt werden könne. Die streitgegenständliche Klausel würde dazu führen, dass die Bank die in ihrem eigenen Interesse angefallenen allgemeinen Betriebskosten auf den Kunden abwälzt. Dies sei jedoch unzulässig, so die Richter.

Im Urteil vom 28.01.2003 (XI ZR 156/02) ließ der BGH bei einer ähnlichen Klausel eine "mäßige" Pauschalgebühr unbeanstandet. Offen ist, ob höhere Beträge als die in dem BGH-Verfahren zu Grunde liegenden 5 Euro einer Inhaltskontrolle standhalten würden.

OLG Köln vom 26.06.2002 (13 U 165/01)

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.