Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Entgeltklausel für besondere Leistungen für Bausparverträge unzulässig

Stand:
LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Das Landgericht Dortmund hat ein Entgelt als unzulässig verworfen, das die Westdeutsche Landesbausparkasse LBS im Rahmen von Bausparverträgen für besondere Leistungen erhebt.

LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Off

Auf Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die Westdeutsche Landesbausparkasse (LBS) hat das Landgericht Dortmund ein Entgelt als unzulässig verworfen, das die LBS im Rahmen von Bausparverträgen für besondere Leistungen erhebt.

Jede Entgelt-Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Banken oder Bausparkassen Aufwendungen für die Erfüllung ihrer eigenen Pflichten oder Aufwendungen für eigene Zwecke auf den Kunden abzuwälzen versuchen, seien demnach nicht mit den Grundsätzen des geltenden Rechts vereinbar, so die Richter.

LG Dortmund vom 27.01.2009 (8 O 262/08)

Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.