Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Stromliefervertrag: 36 Monaten Grundlaufzeit als AGB unwirksam

Stand:
LG Karlsruhe vom 04.10.2018 (10 O 156/17)
Off

Das LG Karlsruhe hat dem Strom- und Gasanbieter SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH  Co. KG per Anerkenntnisurteil untersagt, Auftragsbestätigungen an Verbraucher zu versenden, wenn am Telefon lediglich Informationsmaterial angefordert worden war.

Zudem dürfen solche Auftragsbestätigungen nicht mehr eine Grundlaufzeit von 36 Monaten vorsehen, wenn Verbraucher die Laufzeit am Telefon gar nicht individuell aushandeln konnten. Konnten Verbraucher nämlich keinen Einfluss auf die Laufzeit des Vertrags nehmen, liegt eine Allgemeine Geschäftsbedingung vor. Diese dürfen laut Gesetz keine längeren Vertragslaufzeiten als 24 Monate vorsehen.

Das Unternehmen hatte die Klage der Verbraucherzentrale NRW in den genannten Fällen anerkannt. In einem solchen Fall ergeht ein Anerkenntnisurteil, das keine weitere Begründung enthält. Das Unternehmen hat sich darüber hinaus im Wege des Vergleichs dazu verpflichtet, Verbraucher, denen eine Grundlaufzeit von 36 Monaten ohne Verhandlungsspielraum angeboten worden war, mit sechswöchiger Frist aus dem Vertrag zu entlassen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Karlsruhe vom 04.10.2018 (10 O 156/17)

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.