Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Preisanpassungsklauseln der Agger-Energie GmbH unwirksam II

Stand:
AG Gummersbach vom 04.05.2011 (16 C 142/10)
Off

Mangels wirksamer vertraglicher Grundlage hat ein Sonderkunde der Agger Energie GmbH einen Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge, soweit diese nicht verjährt sind. Das hat das Amtsgericht Gummersbach in einer Klage eines Verbrauchers vertreten durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Agger Energie GmbH entschieden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die zugrunde liegende Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agger Energie GmbH unwirksam ist. Durch den Wegfall der Preisänderungsklausel sei die Agger Energie GmbH nicht unangemessen belastet, da sie sich nach Ablauf der Mindestvertragszeit innerhalb einer kurzen Frist vom Vertrag hätte lösen können. Auch in der widerspruchslosen Zahlung des Kunden auf die Jahresabrechnung mit einseitig erhöhten Preisen konnte das Gericht kein Preisänderungsvertrag sehen. Vielmehr hätten beide Parteien zur Erfüllung des geschlossenen Gasliefervertrags geleistet.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass das Urteil und der Artikel die Rechtslage zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung wiedergeben.

Amtsgericht Gummersbach vom 04_05_2011 (16 C 142/10).pdf

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
CO2_Einsparung

Mieterstrom und sein Einsparungspotenzial an Kohlenstoffdioxid

Die Verwendung von Mieterstrom kann zur Reduzierung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen beitragen. Eine der elementaren Aufgaben in der aktuellen Klimapolitik.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.