Das Landgericht Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Agger-Energie GmbH zwei Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt.
Das Gericht führt dazu aus, dass die beanstandeten Klauseln schon deswegen unwirksam sind, weil die Verpflichtung fehle, gefallene Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegenen Kosten zu berücksichtigen. Im Übrigen enthalte die Klausel keine verbindliche Konkretisierung hinsichtlich der Kriterien, nach denen eine Preisanpassung zulässig sein soll.
Das Urteil ist rechtskräftig.