Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Preisänderungsklauseln der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG unwirksam II

Stand:
BGH vom 07.09.2011 (VIII ZR 25/11)
LG Bonn vom 15.12.2010 (5 S 91/10)
Off

Wurde stets Widerspruch gegen die Rechnungen eingelegt, haben Gaskunden nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gute Karten, aus Rechnungen ab 2008 noch Geld zurück zu verlangen.

Weil der BGH per Beschluss angekündigt hatte, dass er die Revision des Unternehmens gegen eine positive Entscheidung des Landgerichts Bonn zurückweisen werde, nahm Regionalgas diese zurück. Folge: Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15. Dezember 2010 (5 S 91/10) ist nun rechtskräftig und der Kläger erhält sein Geld zurück. Das Gericht ist der Ansicht, dass die zugrunde liegende Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BGH vom 07.09.2011 (VIII ZR 25/11).pdf

LG Bonn vom 15.12. 2010 (5 S 91/10).pdf

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.