Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Preisänderungsklauseln der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG unwirksam I

Stand:
LG Bonn vom 15.12.2010 (5 S 86/10)
Off

Mangels wirksamer vertraglicher Grundlage hat ein Sonderkunde der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG einen Anspruch auf Rückerstattung zuviel gezahlter Beträge. Das hat das Landgericht Bonn in einer Klage eines Verbrauchers vertreten durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG entschieden.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die zugrunde liegende Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG unwirksam ist. Auch bei Wegfall der unwirksamen Preisanpassungsklausel stehe der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG kein einseitiges Preisanpassungsrecht zu. In der widerspruchslosen Zahlung des Kunden auf die Jahresabrechnung mit einseitig erhöhten Preisen konnte das Gericht kein ebenfalls keine konkludente Vertragsänderung sehen. Vielmehr hätten beide Parteien zur Erfüllung des geschlossenen Gasliefervertrags geleistet. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist nach Ansicht des Gerichts ausgeschlossen, da nicht festgestellt werden kann, was die Parteien alternativ entschieden hätten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Landgericht Bonn vom 15_12_2010 (5 S 86/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.