Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

OLG kippt Garantiebedingungen für Batteriespeicher der Firma Sonnen

Stand:
OLG München vom 02.07.2020 (29 U 4804/19)
LG München I vom 18.07.2019 (12 O 13150/18)
Off

In ihrem Einsatz für faire Bedingungen rund um die Photovoltaik für Privatleute hat die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht einen Erfolg gegen den Batteriespeicherhersteller sonnen GmbH errungen. In einem von den Verbraucherschützern angestrengten Berufungsverfahren gab das Oberlandesgericht München am 2. Juli 2020 acht Klagepunkten zu den Garantiebedingungen des Shell-Tochterunternehmens statt. Den acht Klauseln wurde Intransparenz attestiert. In sieben weiteren Punkten wies das Gericht die Klage ab. Das Landgericht München hatte die Klage als erste Instanz im Juli 2019 noch in allen Punkten abgewiesen.

Die nunmehr beanstandeten Klauseln betreffen zum Beispiel die Abwälzung von Arbeits- und Fahrtkosten im Garantiefall auf den Verbraucher. Ebenfalls aufgrund ihrer Intransparenz unwirksam ist die Regelung, nach der ein Garantiefall dann eintritt, wenn die Batterie nur weniger als 80 Prozent ihrer Nennkapazität speichern kann oder „bei allen anderen Systemteilen eine Abweichung von mehr als 10 Prozent der vereinbarten und zugesicherten Leistungsmerkmale festgestellt wird.“

Die Klauseln zur permanenten Internetverbindung und zum Update-Zwang als Bedingung für das Gelten der Garantie dürfen in ihrer bisherigen Form auch nicht mehr verwendet werden. Im Bereich Datenschutz wurden Regelungen zur Erhebung und Weitergabe von Daten an Dritte als intransparent beanstandet. Dies bewerten die Verbraucherschützer angesichts der zunehmenden Vernetzung im Smart Grid als besonders bedeutsam.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
CO2_Einsparung

Mieterstrom und sein Einsparungspotenzial an Kohlenstoffdioxid

Die Verwendung von Mieterstrom kann zur Reduzierung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen beitragen. Eine der elementaren Aufgaben in der aktuellen Klimapolitik.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.