Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Keine Fälligkeit von Abschlagszahlungen vor Lieferbeginn oder zu Beginn des laufenden Monats

Stand:
LG Leipzig vom 21.12.2016 (08 O 852/16)
Off
Das LG Leipzig hat der Energiehandel Dresden GmbH die Verwendung von AGB-Klauseln in Energielieferverträgen untersagt, die für Abschlagszahlungen eine Fälligkeit im Voraus vorsehen.
 

Die Energiehandel Dresden GmbH verwendete in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Belieferung mit Strom und Gas folgende, gleichlautenden Klauseln: "Die Abschlagszahlungen sind monatlich im Voraus jeweils am 5. des Monats der Energielieferung fällig."

Soweit die Klauseln eine Vorauszahlung bereits vor Beginn der ersten Lieferung vorsehen, verstoßen sie gegen § 41 Abs. 2 Satz 4 EnWG und sind gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Soweit die Klauseln die Fälligkeit der monatlichen Abschlagszahlungen am 5. des Monats vorsehen, liegt eine unangemessene Benachteiligung der Kunden vor, da die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Zwar sei die Vereinbarung von Vorauszahlungen gemäß § 41 Abs. 2 EnWG zulässig. Durch die Verwendung des Begriffs "Abschlagszahlung" werde beim Kunden aber der irreführende Eindruck erweckt, dass es sich um einen Vertrag mit nachträglich fällig werdenden Abschlägen handele. Durch die falsche Begriffswahl der Abschlagszahlung werde der Charakter als Vorauszahlung verschleiert. Damit würden Verbraucher die Preise aus diesem Vertrag mit den Preisen aus anderen "Abschlagszahlungsverträgen" vergleichen, die aber mit dem vorliegenden "Vorauszahlungsvertrag" nicht vergleichbar seien.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Leipzig vom 21.12.2016 (08 O 852/16).pdf

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
älterer Mann mit roter Brille öffnet Briefe mit ernster Miene

Dubiose Mahnungen aus Tschechien für angeblichen Telefonsex

In Schleswig-Holstein sind wieder zweifelhafte Rechnungen und Mahnungen im Umlauf. Darin geht es um die angebliche Nutzung von Telefonsex-Hotlines. Die Absender nutzen verschiedene Namen wie Novacall, Kawora, Werso oder Madaco und verlangen Zahlungen bis zu 200 Euro an Adressen in Tschechien.
Mädchen sitzt am Frühstückstisch und isst nicht

Hilfe, mein Kind will nicht frühstücken! Tipps für Morgenmuffel-Eltern

Egal ob Kita- oder Schulkind – das Frühstück füllt die leeren Energiespeicher am Morgen auf. Doch viele Eltern stehen vor der Herausforderung, dass ihr Kind nicht frühstücken möchte und machen sich Sorgen. Mit einigen Tricks kann es jedoch gelingen, auch Frühstücksmuffel zu überzeugen.