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Irreführende Werbeaussagen zum Kauf und Bau von Photovoltaikanlagen

Stand:
LG Dortmund vom 15.03.2012 (6 O 107/12)
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Gegen die REW Solartechnik GmbH hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beim Landgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen warb für Photovoltaikanlagen.

Dabei wurden Photovoltaikanlagen in unzulässiger Weise als baugenehmigungsfrei beworben. Des weiteren warb die Firma mit massiven Förderungen seitens der Bundesregierung, die so nicht existieren.

Auch das Werbeversprechung, unabhängig von steigenden Strompreisen zu sein, war angesichts einer geplanten Einspeisung von 100 % in das Stromnetz, wahrheitswidrig und dazu geeignet, Verbraucher:innen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer Kaufentscheidung zu bewegen.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.