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Irreführende Werbeaussagen zum Kauf und Bau von Photovoltaikanlagen

Stand:
LG Dortmund vom 15.03.2012 (6 O 107/12)
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Gegen die REW Solartechnik GmbH hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beim Landgericht Dortmund eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Unternehmen warb für Photovoltaikanlagen.

Dabei wurden Photovoltaikanlagen in unzulässiger Weise als baugenehmigungsfrei beworben. Des weiteren warb die Firma mit massiven Förderungen seitens der Bundesregierung, die so nicht existieren.

Auch das Werbeversprechung, unabhängig von steigenden Strompreisen zu sein, war angesichts einer geplanten Einspeisung von 100 % in das Stromnetz, wahrheitswidrig und dazu geeignet, Verbraucher:innen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu einer Kaufentscheidung zu bewegen.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

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