Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

Themen: Geld & Versicherungen | Digitale Welt Lebensmittel | Umwelt & Haushalt Gesundheit & Pflege | Energie | Reise & Mobilität | Verträge & Reklamation

Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

BGH stärkt Rechte der Gaskunden - Rückzahlungen aus überhöhten RWE-Gasrechnungen

Stand:
BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09)
EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11)
BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09)
OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08)
LG Dortmund vom 18.01.2008 (6 O 341/06)
Off

Seit September 2006 klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die RWE Vertrieb AG (vormals RWE Westfalen-Weser-Ems AG). Mit seiner Entscheidung vom 31.07.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 162/09), dass 25 RWE-Gassonderkunden aufgrund unwirksamer Vertragsbedingungen Rückzahlungen von über 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen der Jahre 2004 bis 2006 zustehen.

Der Energiekonzern RWE hatte in Sonderverträgen Preisanpassungsklauseln verwendet, die nur auf die in der Verordnung für Tarifkunden enthaltene Regelung Bezug nehmen. Dort wurde nicht angegeben, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können.

Bevor es zu einer endgültigen Entscheidung des BGH kommen konnte, wurde das Verfahren mit Beschluss vom 09.02.2011 ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Dieser entschied am 21.03.2013 (Az. C-92/11), dass Preisänderungsklauseln in Gassonderkundenverträgen, in denen lediglich auf die für Haushaltskunden in der Grundversorgung geltende AVBGasV bzw. die GasGVV verwiesen wird oder in denen entsprechende Klauseln enthalten sind, einer Missbrauchskontrolle unterliegen. Zugleich hatte der EuGH die Kriterien festgelegt, die bei der Kontrolle solcher Klauseln von den nationalen Gerichten anzuwenden sind.

Die von der Verbraucherzentrale NRW beanstandeten Klauseln konnten diesen Anforderungen nicht genügen und wurden mit der endgültigen Entscheidung des BGH vom 31.07.2013 (Az. VIII ZR 162/09) für unwirksam erklärt.

BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09).pdf

EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11).pdf

BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09).pdf

OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08).pdf 

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fokuswoche Ziele FSJ

Ist Freiwilligendienst was für mich? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.