Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA unzulässig

Stand:
LG München I vom 25.04.2023 (33 O 5976/22)
Off

Das Landgericht München I hat die Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA als rechtswidrig bewertet.

Nach Abschluss eines Telekommunikationsvertrages übermittelte die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG sogenannte Positivdaten an die SCHUFA, also ob und wann jemand Verträge mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Das Gericht wertete den Schutz der personenbezogenen Verbraucher:innen Daten vor einer anlasslosen und unterschiedslosen Erhebung höher als die Interessen des Anbieters und die Datenverarbeitung für den Vertragsschluss der Verbraucher:innen als nicht erforderlich. Dem Anbieter stünden laut Gericht, für die Verbraucher:innen weniger belastende, Methoden zur Betrugsprävention offen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

LG München I vom 25.04.2023 (33 O 5976/22)

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Piktogramme zur Verbraucherberatung

Information für Verbraucher

Wir informieren in Sprechstunden, Schulungen und Aktionen zu folgenden Themen:
Unterschrift unter einen Vertrag

Zum Internationalen Frauentag: Frauen und Altersvorsorge

Der internationale Frauentag soll auf die Gleichstellung der Geschlechter hinweisen. Beim Thema Geld sind Frauen in Deutschland von Gleichstellung aber weit entfernt. Das betrifft vor allem die Altersvorsorge.