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Versandapotheken müssen Widerrufsrecht einräumen II

Stand:
LG Köln vom 04.01.2010 (31 O 704/09)
LG Köln vom 03.02.2010 (31 O 690/09)
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Versandapotheken müssen ein Widerrufsrecht einräumen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Versandapotheken verklagt, die Verbrauchern gegenüber für Arzneimittel das Widerrufsrecht ausgeschlossen hatte. Das Landgericht erließ jeweils ein Anerkenntnisurteil.

Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle in unserer Datenbank enthaltenen Urteile rechtskräftig.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

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