Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

Themen: Geld & Versicherungen | Digitale Welt Lebensmittel | Umwelt & Haushalt Gesundheit & Pflege | Energie | Reise & Mobilität | Verträge & Reklamation

Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Unzulässige Bestätigungsschreiben für Einwilligung in Datennutzung

Stand:
LG Bonn vom 10.01.2012 (11 O 40/11)
Off

Bestätigungsschreiben für eine nur angeblich erklärte Einwilligung in die Datennutzung für Marketingaktionen, sind eine unzumutbare Belästigung für die Empfänger. Dies hat das Landgericht Bonn nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Telekom Deutschland GmbH entschieden.

Der angesprochene Verbraucher, der keine Einwilligung in die Nutzung seiner Daten erteilt hat, wird durch ein entsprechendes Bestätigungsschreiben veranlasst, sein fehlendes Einverständnis gegenüber dem Absender ausdrücklich auszusprechen. Denn ohne diese Reaktion bestünde die Gefahr, dass seine widerspruchslose Entgegennahme des Schreibens als Zustimmung und Bestätigung seiner Richtigkeit gewertet werden könnte.

Die Telekom Deutschland GmbH konnte nicht nachweisen, dass die behaupteten Einwilligungserklärungen in einem Online-Gewinnspiel im so genannten "Double-Opt-In-Verfahren" erteilt worden waren.

Das Gericht nimmt außerdem Stellung zur Frage des Streitgegenstands.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Bonn vom 10.01.2012 (11 O 40/11).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.