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Unwirksame einseitige Preisanpassungsklauseln in Kabelanschlussverträgen

Stand:
LG Hannover vom 16.11.2010 (18 O 10/10)
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Die Preiserhöhungsklausel des Telemediendienstleisters Tele Columbus war in weiten Teilen unwirksam. Dies hat das Landgericht Hannover nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Tele Columbus Kundenservice GmbH entschieden.

Das Gericht urteilte, dass die streitigen einseitigen Preisanpassungsklauseln unzulässig waren, da keine Verpflichtung zur Preissenkung bei Kostensenkungen vorgesehen sei. Des Weiteren beanstandete es eine Preisanpasungsklausel als intransparent, in der die Folgen bei einer Kündigung wegen einer Preiserhöhung zu Beginn eines Verlängerungszeitraums geregelt wurde. Für den Kunden sei nicht klar erkennbar, wann der Vertrag ende und welchen Preis er in diesem Fall zu zahlen hätte. Dies stelle einen Verstoß gegen § 307 BGB dar. Mittlerweile hat Tele Columbus die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Hannover vom 16_11_2010 (18 O 10/10).pdf

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.