Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Samsung Smart TV-Modell - Gericht rügt Datenschutzbestimmungen

Stand:
LG Frankfurt vom 10.06.2016 (2-03 O 364/15)
Off

Datenschutzbestimmungen, die auf 56 Bildschirmseiten eines Smart-TV im Fließtext insbesondere ohne hervorgehobene Überschriften dargestellt werden, sind wegen ihrer Länge und Unübersichtlichkeit intransparent und keine geeignete Grundlage für eine Einwilligung in die Datenerhebung und -verwendung.

Dies hatte das Landgericht Frankfurt am Main aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Samsung Electronics GmbH am 10. Juni 2016 entschieden.

Darüber hinaus hat das Gericht auch einzelne Klauseln beanstandet, die genauer regelten, wie erhobene Daten verwendet und weitergegeben werden durften. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Einwilligungsklausel zur Datenerhebung und -verwendung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Entgegen der Ansicht der Verbraucherschützer sah das Landgericht die Samsung Electronics GmbH zwar nicht in der Verantwortung, vor der ersten Übertragung personenbezogener Daten eine entsprechende Einwilligung der Smart-TV-Nutzer einzuholen. Die Richter verwiesen auf eine mögliche Verantwortlichkeit des in Südkorea ansässigen Samsung-Mutterkonzerns. Die Samsung Electronics GmbH entließ das Gericht aber nicht vollkommen aus der Pflicht und entschied, dass die deutsche Vertriebsgesellschaft die Nutzer jedenfalls über die Gefahr von Datenflüssen des TV-Geräts bei Anschluss an das Internet aufzuklären habe.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 6 U 141/16) hat diesbezüglich am 05.10.2017 die Entscheidung des Landgerichts nach Berufung von Samsung insbesondere aus vorwiegend prozessualen Gründen aufgehoben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Hinweis: Der Entscheidung liegt die Rechtslage vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zugrunde.

 

LG Frankfurt vom 10.06.2016 (2-03 O 364/15).pdf

Hinweis: Der Entscheidung liegt die Rechtslage vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zugrunde.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.