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Preisangaben bei Klingeltönen schon auf der Angebotsseite notwendig I

Stand:
LG Düsseldorf vom 13.04.2011 (12 O 42/11)
Off

Wer im Internet einen Klingelton kaufen wollte, bekam den Preis meist erst zu sehen, nachdem Buttons wie "Kaufen", "Bestellen" oder "Download" geklickt wurden. Dies ist jedoch nicht zulässig, hat das Landgericht Düsseldorf auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  gegen die Bob Mobile Deutschland GmbH entschieden.

Nach Ansicht des Gerichts ist die beanstandete Werbung von Bob Mobile irreführend, da der durchschnittlich aufmerksame verständige und informierte Nutzer nicht mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements rechne. Vielmehr werde der Anschein erweckt, es gehe lediglich um einen ausgewählten Klingelton. Der vorhandene Sternchenhinweis reiche nicht aus, um den Irrtum zu beseitigen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Düsseldorf vom 13.04.2011 (12 O 42/11).pdf

Beratung

Niebüll und Husum: Kostenlose Energieberatungen im eigenen Zuhause

Es geht weiter! Auch in den Jahren 2025 und 2026 können sich Nordfriesinnen und Nordfriesen kostenfrei zur Energieeinsparung in ihren Privathaushalten beraten lassen. Die erfolgreiche Kooperation zwischen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) und dem Kreis Nordfriesland wird für 375 Haushalte fortgeführt.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

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