Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Nicht in Auftrag gegebene Vertragsumstellung ist unzulässig

Stand:
LG Düsseldorf vom 09.09.2009 (12 O 575/08)
Off

Unverlangte Vertragsumstellungen stellen unzumutbare Belästigungen im Sinne des UWG dar. So urteilte das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Vodafone D2 GmbH.

Ein Schreiben mit der Mitteilung über eine bereits erfolgte Tarifumstellung, der der Kunde bei Nichtgefallen widersprechen könne, beeinträchtige den Empfänger in seiner Entscheidungsfreiheit, so das Gericht. Dazu müsse sich der Empfänger mit dem Schreiben und der Vertragsumstellung auseinandersetzen, obwohl er bereits einen bestehenden Vertrag habe.

Das Gericht setzte sich weiter mit der Frage auseinander, ob die dem Schreiben zugrunde liegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig ist. Nach Ansicht der Richter ist das jedoch gerade nicht der Fall, da die Klausel in unzulässiger Weise eine einseitige Änderungsberechtigung der Tarifoption vorsehe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Düsseldorf vom 09_09_2009 (12 O 575/08).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!