Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Maximale Vertragslaufzeit bei Telekommunikationsverträgen sind 24 Monate II

Stand:
OLG Düsseldorf vom 20.01.2011 (I-6 U 77/10)
LG Düsseldorf vom 03.02.2010 (12 O 195/09)
Off

Bei Telekommunikationsverträgen ist die erstmalige Laufzeit 2 Jahre angemessen nach § 309 Nr. 9a BGB. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Vodafone D2 GmbH abgewiesen.

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zur Festlegung einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten halte darüber auch der Inhaltskontrolle nach § 307 Absatz 1 BGB stand, so die Richter. Es fehlten besondere, sich aus der Natur des Vertragsverhältnisses ergebende Gesichtspunkte, die für eine kürzere Laufzeit sprächen. Nach Auffassung des Gerichts würden auch die Interessen des Vertragspartners hinreichend berücksichtigt, da es stets die Möglichkeit gäbe, einen andere Tarifoption (z.B. Datentarif) hinzuzubuchen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Düsseldorf vom 20.01.2011 (I-6 U 77/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.