Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Maximale Vertragslaufzeit bei Telekommunikationsverträgen sind 24 Monate II

Stand:
OLG Düsseldorf vom 20.01.2011 (I-6 U 77/10)
LG Düsseldorf vom 03.02.2010 (12 O 195/09)
Off

Bei Telekommunikationsverträgen ist die erstmalige Laufzeit 2 Jahre angemessen nach § 309 Nr. 9a BGB. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Vodafone D2 GmbH abgewiesen.

Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten zur Festlegung einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten halte darüber auch der Inhaltskontrolle nach § 307 Absatz 1 BGB stand, so die Richter. Es fehlten besondere, sich aus der Natur des Vertragsverhältnisses ergebende Gesichtspunkte, die für eine kürzere Laufzeit sprächen. Nach Auffassung des Gerichts würden auch die Interessen des Vertragspartners hinreichend berücksichtigt, da es stets die Möglichkeit gäbe, einen andere Tarifoption (z.B. Datentarif) hinzuzubuchen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.