Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Klauseln, wonach eine fristlose Kündigung alleine aufgrund eines Zahlungsverzuges möglich ist, sind unzulässig

Stand:
LG Köln vom 10.12.2014 (26 O 280/14)
Off

Das Gericht befand zwei Klauseln eines Mobilfunkvertrages für unwirksam. Nach der ersten Klausel hatte der Anbieter, die Telekom Deutschland GmbH, das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde mit der Bezahlung der Preise für zwei aufeinander folgende Monate bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise in Verzug gekommen war. Nach der zweiten Klausel hatte die Telekom Deutschland GmbH das Recht zu einer fristlosen Kündigung, wenn der Kunde mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät.

Die Klauseln widersprechen dem in § 314 Abs.2 S.1 BGB aufgestellten und für das außerordentliche Kündigungsrecht geltenden Grundsatz, wonach eine außerordentliche Kündigung in aller Regel nur zulässig ist, wenn dem Vertragspartner eine Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde und diese abgelaufen ist. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht z.B. wenn der Kunde die Zahlung endgültig verweigert. Der bloße Zahlungsverzug reiche jedoch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht aus, eine Ausnahme von dem Grundsatz annehmen zu können.

Daneben verstößt die erste Klausel noch gegen das Transparenzgebot. Danach müssen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner möglichst klar und verständlich dargestellt werden. Dem Vertragspartner wird durch die gewählte Formulierung "eines nicht unerheblichen Teils der Preise" nicht hinreichend deutlich, wann er mit einer Kündigung überhaupt rechnen muss.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
älterer Mann mit roter Brille öffnet Briefe mit ernster Miene

Dubiose Mahnungen aus Tschechien für angeblichen Telefonsex

In Schleswig-Holstein sind wieder zweifelhafte Rechnungen und Mahnungen im Umlauf. Darin geht es um die angebliche Nutzung von Telefonsex-Hotlines. Die Absender nutzen verschiedene Namen wie Novacall, Kawora, Werso oder Madaco und verlangen Zahlungen bis zu 200 Euro an Adressen in Tschechien.
Mädchen sitzt am Frühstückstisch und isst nicht

Hilfe, mein Kind will nicht frühstücken! Tipps für Morgenmuffel-Eltern

Egal ob Kita- oder Schulkind – das Frühstück füllt die leeren Energiespeicher am Morgen auf. Doch viele Eltern stehen vor der Herausforderung, dass ihr Kind nicht frühstücken möchte und machen sich Sorgen. Mit einigen Tricks kann es jedoch gelingen, auch Frühstücksmuffel zu überzeugen.