Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Keine Inhaltskontrolle bei Engeltklauseln für die Auszahlung Prepaidguthaben

Stand:
Hanseatisches OLG vom 01.07.2010 (3 U 129/08)
LG Hamburg vom 10.06.2008 (312 O 196/08)
Off

Klauseln, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtliche Regelung besteht, sind der Inhaltskontrolle nach §§ 307 BGB entzogen. Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts handelt es sich um eine derartige Klausel, wenn ein Entgelt von 6 Euro für die Rückzahlung eines Prepaidguthabens nach Vertragsbeendigung verlangt wird.

Das Gericht hat sich im Rahmen der Urteilsbegründung auch damit auseinander gesetzt, ob es sich um eine Klageänderung handelt, wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen ein anderes oder weiteres rechtswidriges Verhalten ergibt, das erstinstanzlich nicht ausdrücklich gerügt wurde. Das Gericht wertete das weitere Vorbringen in der Berufung als verspätet. Einer Klageänderung habe die Beklagte nicht zugestimmt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.