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Irreführung über das Widerrufsrecht bei Abofallen im Internet

Stand:
LG Hamburg vom 16.09.2010 (327 O 681/09)
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Das Landgericht Hamburg hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Online-Downloaden-Service Ltd. Verbraucher über das Bestehen ihres Widerrufsrechts in die Irre geführt hat.

Gegenüber Verbrauchern berief sich die Online-Downloaden-Service Ltd. darauf, dass das Widerrufsrecht bereits erloschen sei, da die Ausführung der Dienstleistung vom Verbraucher veranlasst wurde. Das Widerrufsrecht kann allerdings nur erlöschen, wenn der Unternehmer seine Dienstleistung vollständig erbracht hat. Das ist bei einem Abonnement nicht der Fall, weil der Unternehmer immer wieder aufs Neue leisten muss.

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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