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Gestaltung des Kündigungsbuttons von Sky rechtswidrig

Stand:
LG München I vom 16.11.2023 (12 O 4127/23)
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Das Landgericht München I bestätigte die Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, dass die Position und Gestaltung des Kündigungsbuttons auf der Homepage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG rechtswidrig ist.

Seit Juli 2022 müssen Unternehmen, die über ihre Webseite den Abschluss von Laufzeitverträgen anbieten, auf ihrer Webseite auch einen gut lesbaren und leicht zugänglichen Kündigungsbutton platzieren. Diese gesetzliche Pflicht hat Sky nicht erfüllt. Der Kündigungsbutton des Unternehmens befindet sich auf der Homepage am unteren Rand der Webseite, hinter einer Schaltfläche, die mit den Worten „weitere Links einblenden“ bezeichnet ist. Dies erfülle nach Ansicht des Gerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen nach einer unmittelbaren und leicht zugänglichen Platzierung des Kündigungsbuttons. Zudem sei er nicht vergleichbar gut lesbar wie der Button zum Vertragsschluss. Dieser ist auf der Website blau unterlegt, während die Schaltfläche zur Kündigung kleiner und grau unterlegt ist. Insofern sei auch das Kriterium der guten Lesbarkeit, das das Gesetz fordert, nicht erfüllt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG München I vom 16.11.2023 (12 O 4127/23)

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