Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Gestaltung der 1&1-Webseite erschwerte Verbraucher:innen die Kündigung

Stand:
OLG Koblenz vom 19.09.2024 (2 U 437/23)
LG Koblenz vom 07.03.2023 (11 O 21/22)
Off

Das OLG Koblenz hat in zweiter Instanz die Rechtsansicht der Verbraucherzentrale NRW bestätigt: 1&1 hatte durch die Platzierung eines zusätzlichen Buttons auf ihrer Webseite, der als „Kündigungsassistent“ bezeichnet war, das Kündigen für Verbraucher:innen in unzulässiger Weise erschwert. 

Die Verbraucherzentrale NRW mahnte den Telekommunikationsanbieter daher ab und wurde jetzt vom OLG Koblenz in ihrer Rechtsansicht bestätigt: Die gesetzliche Regelung zum Kündigungsbutton soll es Verbraucher:innen eigentlich leicht machen, Verträge online zu beenden. Nach dem Anklicken eines ersten Buttons sollen sie unkompliziert die zur Identifizierung des Vertrages erforderlichen Daten eingeben und dann über einen zweiten Button die Kündigung absenden können. An dieser Stelle, der sogenannten Bestätigungsseite, platzierte 1&1 jedoch einen zusätzlichen und sehr auffällig gestalteten Button mit der Bezeichnung „Kündigungsassistent“. Unter der Überschrift „Schnell kündigen mit wenigen Klicks. Nutzen Sie unseren Kündigungsassistenten“ wurden die Nutzer:innen zu einem Login in das Kundenkonto geführt. Nach Ansicht des Gerichts erweckt diese Gestaltung beim Durchschnittskunden den Eindruck, er könne die Kündigungserklärung nur über diesen Button abgeben und lenkt damit  von der nachfolgenden „gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit“ ab, die auch ohne Login möglich sein muss.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!