Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

Themen: Geld & Versicherungen | Digitale Welt Lebensmittel | Umwelt & Haushalt Gesundheit & Pflege | Energie | Reise & Mobilität | Verträge & Reklamation

Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Ein Telekommunikationsunternehmen ist nicht berechtigt den Schadensersatz auf Basis der Bruttoentgelte zu pauschalieren

Stand:
LG Berlin vom 17.02.2015 (15 O 327/14)
Off

Eine Klausel, wonach der Anbieter im Fall einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung Ersatz für den entstandenen Schaden, einschließlich Mehraufwendungen in Höhe der vereinbarten monatlichen Grundgebühr, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin angefallen wäre, verlangen kann, ist unzulässig.

Die Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 5a) BGB. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Telekommunikationsvertrages wird der Vertrag nicht bis zum regulären Vertragsende durchgeführt. Nach dem Vertragsende fallen keine steuerbaren Leistungen mehr an und der Schadensersatzgläubiger hat mithin auch keine Umsatzsteuer mehr zu entrichten. Nach dem Wortlaut der Klausel verlangte der Klauselverwender jedoch mehr als ihm bei ungekündigten Verträgen und nach Abfuhr der Umsatzsteuer an den Fiskus verbliebe. Der Schadensersatzanspruch hätte daher an den Nettoentgelten anknüpfen müssen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Berlin vom 17.02.2015 (15 O 327/14).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Zwei Frauen liegen vor einem Laptop, der die Internetseite der Firma Giga Fiber zeigt.

Gratis-Glasfaser gegen Zahlungsdaten: Giga Fiber abgemahnt wegen Werbung

Schnelles Internet dank Glasfaser-Anschluss ganz ohne Kosten? Damit wirbt der Anbieter Giga Fiber. Als Bedingung nennt er, dass Sie regelmäßige Zahlungen wie Miete, Mobilfunkrechnung und sogar Kredittilgung über einen noch unbekannten Dienstleister abwickeln sollen.
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?