Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Drosselung bei Internettarifen fürs Handy III

Stand:
LG Bonn vom 27.09.2011 (11 O 38/11)
Off

Mit: "Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mail (mit max. 7,2 Mbit/s)", warb die Deutsche Telekom GmbH. Doch nach Nutzung eines Datenvolumens von 300 Megabyte im Monat sollte laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Übertragungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) gedrosselt werden.

Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rechtlich gegen die Telekom vorgegangen. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet, da Verbraucher:innen dadurch in die Irre geführt werden. Der angesprochene Verbraucher verstehe unter der Bezeichnung Flatrate einen Pauschaltarif. Mit einer Drosselung müsse aufgrund der Werbung nicht gerechnet werden, so das Gericht. Die Werbung verstoße daher gegen § 5 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das Urteil ist rechtskräftig.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.