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Drosselung bei Internettarifen fürs Handy II

Stand:
LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)
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Mit: "Unbegrenzt mit dem Handy ins Internet" und "Ohne Limit mailen und surfen", warb die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation GmbH. Doch nach Nutzung eines Datenvolumens von 200 Megabyte im Monat sollte laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Übertragungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau (Taktung 100 KB) gedrosselt werden.

Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale NRW rechtlich gegen NetCologne vorgegangen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstehen angesprochene Verbraucher:innen unter der Bezeichnung Flatrate einen Pauschaltarif. Mit einer Drosselung rechnet aufgrund der beanstandeten Werbung niemand. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet und folgten damit der Ansicht der Verbraucherzentrale NRW.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)

Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
Gullideckel mit der Aufschrift Fernwärme

Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Stadtwerke Neubrandenburg: Betroffene gesucht

Kund:innen der Stadtwerke Neubrandenburg (neu.sw) sind mit sehr hohen Fernwärmerechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der vzbv geht daher gerichtlich gegen die Stadtwerke vor und prüft eine Sammelklage. Betroffene können sich melden.