Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Die Internetseite profi-kochrezepte.de muss Verbraucher ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie Verträge nur mit Unternehmen abschließen möchte

Stand:
OLG Hamm vom 16.11.2016 (12 U 52/16)
Off

Bei Vertragsschlüssen im elektronischen Geschäftsverkehr zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über eine entgeltliche Leistung eines Unternehmers müssen verbraucherschützende Vorschriften eingehalten werden. So muss der Unternehmer dem Verbraucher z.B. Informationen über den Preis, die Laufzeit eines Abos und das Widerrufsrecht in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Daneben müssen die Voraussetzungen der Button-Lösung eingehalten werden. Die Schaltfläche über die der Verbraucher seine Bestellung abgibt, muss gut lesbar mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Anderenfalls kommt kein Vertrag zustande.

Auf der der Seite profi-kochrezepte.de werden diese Vorgaben nicht eingehalten.

Das Unternehmen behauptete, dass es nur Verträge mit Unternehmern abschließen wolle. Es befanden sich Hinweise auf der Seite, wonach sich das Angebot nur an "Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler" richtet. Verbraucher konnten aber dennoch Verträge auf der Seite abschließen. Verbraucher, die trotz der Hinweise auf der Seite bestellen, sollen nach Ansicht des Unternehmens, ihre Gewerbeeigenschaft vortäuschen und sich nicht auf die verbraucherschützenden Vorschriften berufen können.

Das OLG Hamm bestätigt die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW, dass die Informationspflichten für Unternehmen nur entfallen, wenn aus dem Angebot klar hervorgeht, dass der Unternehmer ausschließlich Verträge mit anderen Unternehmen abschließen möchte oder zumindest ein Wille, nur mit Unternehmen zu kontrahieren. Die auf der Internetseite gegebenen Hinweise seien nach Ansicht des Gerichts unzureichend. Die Hinweise befanden sich teilweise am Seitenrand. Einige wurden sogar erst durch Scrollen sichtbar. Zudem wirkt die Internetseite durch ihre Aufmachung nicht so als ob sie sich an Profi-Köche richtet, sondern eher an Verbraucher.

Eine Anmeldung auf dem Portal ist mittlerweile nicht mehr möglich.

Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.