Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Das Gericht befand 3 Klauseln in Verträgen über Telekommunikationsdienstleitungen für unwirksam

Stand:
LG Kiel vom 12.01.2015 (6 O 292/14)
Off

Nach einer Klausel war der Kunde an seinen Antrag zum Vertragsabschluss 4 Wochen gebunden. Dies stellt nach Ansicht des Gerichts einen Verstoß gegen § 308 Nr.1 BGB dar. Gemäß § 147 Abs.2 BGB ist der Antrag gegenüber einem Abwesenden nur solange bindend, wie mit einer Erklärung des Abwesenden gerechnet werden kann. Gründe für eine länger als 2 Wochen andauernde Bindung liegen hier nicht vor. Die Klausel ist aufgrund dessen unwirksam.

Eine Klausel, die die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung regelt, muss hinreichend klar und verständlich sein. Da eine Klausel des Mobilfunkanbieters gegen dieses Gebot verstoßen hat, sah das Gericht in dieser Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Vertragspartner.

Unwirksam sei auch eine Klausel, die im Fall einer außerordentlichen Kündigung vorsieht, dass sämtliche Forderungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig sind. Nach der Beendigung eines Vertragsverhältnisses seien die Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Die Klausel verstoße deshalb gegen § 307 Abs.1 S.1, Abs.2 Nr.1 BGB.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Kiel vom 12.01.2015 (6 O 292/14).pdf

Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Zeichnung mit einer Füchsin, Hasen, bunten Eiern, einer brütenden Henne und einer Eule im Wald.

Datenschutz: Smartphone-Schnitzeljagd zu Ostern

Nutzen Sie unser Selbstlernangebot für Jugendliche ab 16 Jahren interaktiv Wissen rund um sichere Passwörter zu vermitteln. Die digitale Rallye eignet sich in der Osterzeit für den Schulunterricht oder als Hausaufgabe.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.