Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

Themen: Geld & Versicherungen | Digitale Welt Lebensmittel | Umwelt & Haushalt Gesundheit & Pflege | Energie | Reise & Mobilität | Verträge & Reklamation

Unsere Solidarität gilt den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern dieser Welt. Betroffene und Helfer finden hier Informationen.

Anrufe bei Verbrauchern ohne vorherige Einwilligung sind wettbewerbswidrig II

Stand:
LG Magdeburg vom 27.07.2011 (7 O 2024/10)
Off

Telefonanrufe zu Werbezwecken und ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers sind unzulässig. Das hat das Landgericht Magdeburg nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Walter Services Magdeburg GmbH entschieden. Bei der Beklagten handelte um ein Callcenter, dass im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens Werbeanrufe tätigte.

Dabei trage der Werbende die Beweislast dafür, dass ein Einverständnis tatsächlich vorliege, so das Gericht. Dies konnte die Beklagte jedoch nicht darlegen. Die seitens der Walter Services Magdeburg GmbH vorgelegten Einwilligungen, die sich z.T. durch die Teilnahme an Gewinnspielen erklärten, waren nicht ausreichend. Im Übrigen bleibe die Wiederholungsgefahr auch dann bestehen, wenn das anrufende Unternehmen von einer anderen Firma beauftragt sei, die der Verbraucherzentrale NRW gegenüber bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und einen Vergleich hinsichtlich weiterer Verletzungshandlungen ausgehandelt habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Magdeburg vom 27.07.2011 (7 O 2024/10).pdf

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fokuswoche Ziele FSJ

Ist Freiwilligendienst was für mich? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.