Ungewollte Werbung, Lockvogelangebote und Vertragsärger belasten viele Menschen. Die Verbraucherzentrale setzt Ihre Rechte durch.
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Die Verbraucherzentrale ist gesetzlich berechtigt, Anbieter abzumahnen, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die Unternehmen werden dabei aufgefordert, das beanstandete Verhalten zu unterlassen. Halten sie sich nicht an die von ihnen abgegebene Unterlassungserklärung, kann in diesen Fällen eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden.
Sollten Ihnen abgemahnte Verfehlungen nach Abgabe der Unterlassungserklärung auffallen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.