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VZSH warnt vor fragwürdigen Schreiben der „LottoBlock Vorteilsgemeinschaft“

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) verzeichnet aktuell eine wachsende Zahl von Beschwerden über überraschende Schreiben der sogenannten „LottoBlock Vorteilsgemeinschaft“. Betroffene berichten, dass sie ohne vorherige Kontaktaufnahme oder Zustimmung eine Begrüßung als neues Mitglied erhalten haben – verbunden mit der Ankündigung monatlicher Abbuchungen in Höhe von 96 Euro.
Mehrere Briefe werden in einen Briefkasten geworfen
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In den Schreiben werden teils korrekte persönliche Daten und Bankverbindungen aufgeführt. „Viele Verbraucher sind verunsichert, weil sie die Absender nicht kennen und nach eigenen Aussagen nie einen entsprechenden Dienst beantragt haben“, berichtet Stephan Göhrmann, Sprecher der VZSH. Die Nachverfolgung ist für Betroffene schwierig, da die Zahlungen über Drittanbieter laufen. In manchen Fällen kam es bereits zu Abbuchungen über Zahlungsdienstleister wie FinXP Ltd (Malta). Als Vertragspartner wird allerdings die Tradeco Malta Ltd. mit Sitz in Burgas, Bulgarien, genannt.

Woher die Autoren der Schreiben die Daten der Betroffenen haben, ist nicht abschließend geklärt. Möglich ist, dass Betroffene zuvor unerwünschte Werbeanrufe erhalten haben, bei denen ihnen eine angebliche Gewinnspielteilnahme oder ein ausstehender Vertrag suggeriert wurde. Auch könnten die Daten aus alten bereits gekündigten Online-Abonnements für Lotto-Gewinnspiele stammen.

Wer feststellt, dass ein Betrag ohne Zustimmung vom eigenen Konto abgebucht wurde, sollte umgehend die Hausbank informieren“, empfiehlt die VZSH. Dies ist über die Filiale, telefonisch oder direkt im Online-Banking möglich. Maßgeblich sind dabei die gesetzlichen Rückgabefristen:

  • Liegt eine wirksame Einzugsermächtigung vor, können fehlerhafte Abbuchungen – etwa zu hohe, falsche oder doppelte Beträge – innerhalb von acht Wochen zurückgegeben werden.
  • Wurde nie eine Einzugsermächtigung erteilt , besteht für Verbraucher sogar ein Rückgaberecht von bis zu 13 Monaten. 

Gleichzeitig weist die VZSH darauf hin, dass diese Schutzmechanismen ausschließlich für Lastschriften gelten. Überweisungen hingegen können nicht in gleicher Weise „zurückgebucht“ oder widersprochen werden, da sie vom Kontoinhaber aktiv ausgelöst werden.

 Das rät die VZSH bei unberechtigten Lastschriften

  • Unberechtigte Lastschriften sofort über die eigene Bank zurückbuchen lassen
  • Den mutmaßlichen Vertrag unverzüglich widerrufen oder kündigen
  • Bei Verdacht auf Täuschung zusätzlich die Anfechtung erklären

Beratung und Unterstützung

Betroffene, die sich unsicher sind oder rechtliche Schritte prüfen möchten, können sich an die Beratungsstellen der VZSH wenden. Die Rechtsexperten helfen dabei, die Situation einzuordnen und gemeinsam mit den Betroffenen die geeigneten Maßnahmen einzuleiten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.