Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Unfrei zurück an den Absender – Werbebriefe wirksam abstellen

Pressemitteilung vom
Briefe mit Werbung sind für die meisten Menschen ein Ärgernis. Die Werbepost verstopft den Briefkasten und verursacht unnötigen Müll. Oft beschweren sich Betroffene, weil Unternehmen ihre Bitten um Einstellung der Werbepost einfach ignorieren.
älterer Mann mit Glatze und roter Brille sieht seine Post mit ernster Miene durch

Doch es gibt Wege, sich wirksam gegen Werbebriefe zu wehren. Dabei hilft auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Off

Ob Kabelfernsehen, Kaffeefahrten oder Hörgeräte – viele Unternehmen halten es für eine gute Idee, ihre Produkte und Leistungen mit Werbebriefen anzupreisen. Bei vielen Menschen kommt das nicht gut an. Sie fühlen sich von unverlangter Post belästigt. Das zeigen Beschwerden, mit denen sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wenden.

Rücksendung und DSGVO-Auskunft gegen Werbebriefe

Besonders verärgert sind Betroffene, die mit Briefen oder Emails an die Absender vergeblich versucht haben, die Werbeflut einzudämmen. „Bekommt man Werbebriefe mit persönlicher Adresse trotzdem noch, hilft es oft, die unerwünschte Post zurück an den Absender zu schicken“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Am besten schreibt man auf den Briefumschlag: Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung. Damit die Post den Brief nicht noch einmal zurückbringt, kann es hilfreich sein, die eigene Adresse vorher mit einem Aufkleber unkenntlich zu machen. Da der Absender in diesem Fall die Kosten für die Rücksendung tragen muss, stellen Unternehmen ihre Werbepost in solchen Fällen oft ein. Auch falsch zugestellte Post kann man auf diese Weise zurückschicken, sollte sie aber vorher auf keinen Fall öffnen, um das Briefgeheimnis nicht zu verletzen.

So nutzt man die Datenschutzverordnung gegen lästige Werbung

Sollten trotzdem weiter Werbebriefe kommen, hilft die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die vor zwei Jahren EU-weit eingeführte Verordnung gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf Löschung und Sperrung. „Die DSGVO eröffnet bei unerwünschten Werbebriefen einen Weg, den Unternehmen Druck zu machen“, so Kerstin Heidt. „Auf Anfrage müssen sie Auskunft geben, woher sie die personenbezogenen Daten haben, zu welchen Zwecken und wie lange sie die Daten speichern und verarbeiten.“ Wer keine personalisierten Werbebriefe mehr bekommen will, kann der Datenverarbeitung widersprechen. Für Direktwerbung dürfen die Daten dann nicht mehr verwendet werden. Wer zusätzlich die Sperrung der eigenen Daten verlangt, verhindert damit, dass Unternehmen diese neu beschaffen. Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Musterbrief an, mit dem man umfassende Auskunft über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen und diese zugleich löschen und sperren lassen kann. Wenn trotzdem weiter Werbebriefe kommen, das angeschriebene Unternehmen keine Auskunft erteilt oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. In solchen Fällen können sich Betroffene an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden. In Schleswig-Holstein ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) verantwortlich.

Forderung nach Auskunft ist oft erfolgreich

Laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen lässt sich die DSGVO als Erfolg werten: Von den Teilnehmern, die bei Unternehmen um Datenauskunft gebeten hatten, haben mehr als zwei Drittel innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. „Wir empfehlen, die Möglichkeiten zu nutzen und Unternehmen damit deutlich zu zeigen, dass man Werbepost und die Verarbeitung persönlicher Daten ablehnt“, so Kerstin Heidt. Gegen Werbung ohne Adresse sowie kostenlose Anzeigenblätter und Wurfsendungen sollte ein Aufkleber am Briefkasten genügen. Darauf sollte ausdrücklich stehen: „Keine Werbung, Handzettel, Wurfsendungen, kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter einwerfen“. Solche Aufkleber sind in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich.

junge Frau auf Holzboden sitzend mit Laptop, von oben fotografiert

Newsletter: Aktuelles und Tipps zu Verbraucherthemen

Finanzen, Verträge, Klimaschutz, Digitales - alles Wichtige zu aktuellen Verbraucherthemen liefern wir einmal im Monat in unserem Newsletter. Gleich hier bestellen!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.