Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Patientenbeauftragte der Bundesregierung besuchte Verbraucherzentrale

Pressemitteilung vom
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU), informierte sich am Freitag bei ihrem Besuch in der Beratungsstelle über die Herausforderungen für Verbraucher im Hinblick auf Gesundheit und Pflege.
Off

Viele Menschen suchen Rat bei der Verbraucherzentrale, weil sie fachliche Unterstützung bei schwierigen Entscheidungen brauchen oder ihre Rechte gegenüber Anbietern nicht durchsetzen können. Häufig geht es dabei auch um Konflikte mit Krankenkassen über Kosten für Behandlungen, Hilfsmittel und Reha-Maßnahmen.

Mehr Transparenz bei den Krankenkassen

Die Patientenbeauftragte Prof. Dr. Claudia Schmidtke nutzte einen Besuch in ihrem Wahlkreis Lübeck, um sich bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ein Bild über die Probleme und Herausforderungen der ratsuchenden Patienten zu machen. Im Gespräch mit VZSH-Vorstand Stefan Bock ging es unter anderem um die mangelnde Transparenz von Entscheidungen der Krankenkassen. „Über die Qualität der Arbeit von Krankenkassen, also ob und wie serviceorientiert Krankenkassen im Krankheitsfall Leistungen erbringen, wissen Patientinnen und Patienten nur wenig. Wenn Krankenkassen Informationen zu ihrem Leistungsverhalten, etwa Bewilligungs- und Ablehnungsquoten transparent und öffentlich zur Verfügung stellen würden, könnte das für Patientinnen und Patienten bei der Wahl ihrer Krankenkasse von großem Nutzen sein“, betonte die Patientenbeauftragte. Die Verbraucherzentrale unterstützt dieses Anliegen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten die Krankenkassen die Anzahl ihrer abgelehnten Anträge von Patienten sowie erfolgreiche Widersprüche regelmäßig veröffentlichen. 

Unabhängige Information zu Individuellen Gesundheitsleistungen

Ein weiteres Thema waren Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und Privatleistungen, die Ärzte und Kliniken anbieten. Diese zusätzlichen Leistungen müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen, weil sie nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Patienten werden dabei mit vielen Angeboten für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen konfrontiert. Die Vertreter der Verbraucherzentrale und Prof. Schmidtke waren sich einig, dass hier eine unabhängige Information besonders wichtig ist, damit sich Patientinnen und Patienten in Ruhe und ohne Druck für oder gegen eine Individuelle Gesundheitsleistung entscheiden können. Die Patientenbeauftragte hat zur Unterstützung der Patienten einen Flyer zu dem Thema mit wichtigen Informationen zusammengestellt, der hier zum Herunterladen zur Verfügung steht.
 

Hände ziehen an einem Seil

Wir setzen uns für Sie ein!

Wir kämpfen für Ihre Rechte und Interessen. Dazu pflegen wir einen intensiven Austausch mit politischen Entscheidern, bringen Stellungnahmen und Initiativen ein. Wir beobachten mit den anderen Verbraucherzentralen das Verhalten von Unternehmen und gehen gemeinsam gegen Rechtsverstöße vor.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.