Nach Beobachtungen der VZSH werden in einigen Telekommunikationsshops besonders häufig Menschen zu Vertragsschlüssen verleitet, die in Beratungssituationen strukturell benachteiligt sind – etwa aufgrund sprachlicher Barrieren oder hohen Alters. Gerade diese Verbraucher geraten leichter unter Vertriebsdruck und schließen Verträge ab, deren Tragweite ihnen nicht immer vollständig klar ist. „Auch wenn es sich nur um einzelne problematische Shops handelt, ist der Schaden für Verbraucherinnen und Verbraucher teils gravierend“, so Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH.
Ein zusätzlicher Vertrag statt einer Kündigung?
Betroffene berichten immer wieder von ähnlichen Situationen: Im Laden werden mehrere Dokumente zur Unterschrift vorgelegt – häufig ohne klar erkennbar zu machen, dass damit zusätzliche Mobilfunkverträge abgeschlossen werden. Manche Verbraucher glauben, lediglich eine Kündigung oder Tarifänderung zu unterschreiben. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen neuen Vertrag oder zusätzliche SIM-Karten mit eigener Mindestlaufzeit. Die finanziellen Folgen können erheblich sein. Plötzlich fallen mehrere monatliche Gebühren an, die ursprünglich gar nicht geplant waren.
Ein weiteres Problem: Wer den Vertrag im Shop unterschrieben hat, hat in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. „Unterschrieben ist zunächst unterschrieben. Ohne Zeugen lässt sich später oft kaum beweisen, dass eine Täuschung vorlag“, erklärt Reinhardt.
Kaum Beschwerden über Online-Abschluss – nachvollziehbar
Bei Beschwerden über problematische Verträge geben nur wenige Ratsuchende an, diesen Weg gewählt zu haben. Aus Sicht der VZSH ergibt dies auch Sinn, denn der Online-Abschluss bietet wichtige Vorteile für Verbraucher:
- 14 Tage Widerrufsrecht: Verträge können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.
- Mehr Transparenz: Alle Kosten, Tarifdetails und Vertragsbedingungen sind vor dem Abschluss vollständig einsehbar.
- Zeit zum Prüfen: Verbraucher können Angebote in Ruhe vergleichen, statt sich unter Verkaufsdruck entscheiden zu müssen.
- Kündigungsbutton: Anbieter müssen online einen leicht zugänglichen Button zur Vertragskündigung bereitstellen.
„So kann man sich in Ruhe über das Angebot informieren, die Konditionen prüfen, Angebote vergleichen und eine gute Kaufentscheidung treffen“, so Reinhardt.
Was gilt in Handy-Shops?
Auch im stationären Handel gelten Informationspflichten. Shops müssen Kunden vor Vertragsabschluss unter anderem ein Produktinformationsblatt bereitstellen, in dem die wichtigsten Tarifdetails wie Preis, Datenvolumen, Geschwindigkeit und Vertragslaufzeit übersichtlich dargestellt sind. Seit Dezember 2021 müssen Anbieter zusätzlich eine Vertragszusammenfassung aushändigen. Darin müssen auch individuelle Vereinbarungen, etwa Rabatte oder Sonderkonditionen, festgehalten werden. Bevor sie eine Vertragserklärung abgeben, sollten Verbraucher diese Dokumente unbedingt einsehen und prüfen, ob alle mündlichen Zusagen tatsächlich darin enthalten sind.
Tipps der Verbraucherzentrale
- Vertragsunterlagen niemals im Shop unterschreiben.
- Produktinformationsblatt und Vertragszusammenfassung verlangen, nach Hause mitnehmen, dort genau lesen und eine Kopie für die Unterlagen anfertigen.
- Zu wichtigen Vertragsgesprächen möglichst eine Vertrauensperson mitnehmen.
- Bei Kündigungen einen knappen Brief mit Vertragsnummer, Telefonnummer etc. zur Identifikation des Vertrages verfassen und persönlich bei der Filiale abgeben. Im Brief die Kündigungsbestätigung fordern.
- Nach Möglichkeit Mobilfunkverträge online abschließen.
Wenn ein Vertrag untergeschoben wurde
Wer den Verdacht hat, im Shop getäuscht worden zu sein, sollte schnell handeln:
Schriftlich widersprechen und den Vertrag wegen Irrtums oder Täuschung anfechten.
Den Anbieter kontaktieren, insbesondere die Zentrale des Netzbetreibers.
Beweise sichern, etwa Vertragsunterlagen und Gesprächsnotizen.
Verträge vorsorglich kündigen, um weitere Kosten zu begrenzen.
Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte erhalten Betroffene in der Beratung der VZSH.
FAQ: Mobilfunkverträge – besser online abschließen als im Shop?
- 1. Ist es sicherer, einen Mobilfunkvertrag online abzuschließen als im Shop?
Oft ja. Beim Online-Abschluss haben Verbraucher in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht und können den Vertrag in Ruhe prüfen. Im Shop unterschriebene Verträge sind dagegen meist sofort verbindlich.
- 2. Warum rät die VZSH zur Vorsicht bei Vertragsabschlüssen im Mobilfunkshop?
Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein werden immer wieder Fälle gemeldet, in denen Kundinnen und Kunden im Laden unbeabsichtigt zusätzliche Verträge unterschreiben. Unter Verkaufsdruck oder bei unklaren Erklärungen kann es passieren, dass Angebote anders aussehen als ursprünglich besprochen.
- 3. Welche Vorteile hat ein Online-Vertragsabschluss?
Online sind Kosten, Tarifdetails und Vertragsbedingungen meist vollständig einsehbar. Verbraucher können Angebote vergleichen und haben Zeit, die Konditionen in Ruhe zu prüfen. Zudem gibt es online einen verpflichtenden Kündigungsbutton.
- 4. Welche Risiken gibt es beim Vertragsabschluss im Shop?
Manche Verbraucher berichten, dass ihnen mehrere Dokumente zur Unterschrift vorgelegt werden, ohne klar zu erklären, dass damit neue Verträge entstehen. Dadurch können zusätzliche SIM-Karten oder Verträge mit eigener Laufzeit entstehen und unerwartete Kosten verursachen.
- 5. Welche Unterlagen müssen Mobilfunkshops bereitstellen?
Vor Vertragsabschluss müssen Shops ein Produktinformationsblatt und eine Vertragszusammenfassung aushändigen. Darin stehen wichtige Tarifdetails wie Preis, Laufzeit und Datenvolumen. Verbraucher sollten diese Unterlagen unbedingt prüfen, bevor sie etwas unterschreiben.
- 6. Was sollte ich tun, wenn mir im Shop ein Vertrag untergeschoben wurde?
Betroffene sollten schnell schriftlich widersprechen und den Vertrag wegen Irrtums oder Täuschung anfechten. Außerdem empfiehlt es sich, Beweise zu sichern und den Anbieter direkt zu kontaktieren. Unterstützung bietet die Beratung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.