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Rundfunkbeitrag: Was tun bei Mahnungen, Nachzahlungen oder Befreiungsanträgen?

Pressemitteilung vom
Post vom Beitragsservice kann bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern Unsicherheit auslösen. Muss ich wirklich zahlen? Habe ich Anspruch auf eine Befreiung? Und was passiert, wenn ich Mahngebühren bekomme? Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) hilft mit einer kostenlosen Beratung, um solche Fragen schnell und unkompliziert zu klären.
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Rundfunkbeitrag: Wer muss zahlen – und wie viel?

Grundsätzlich gilt: Jede Wohnung in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat entrichten – unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben oder ob überhaupt ein Fernseher oder Radio genutzt wird. Doch es gibt viele Sonderfälle und Unsicherheiten:

  • Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
    Personen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung erhalten, können sich auf Antrag von der Zahlung befreien lassen. Auch Menschen mit einem geringen Einkommen können unter bestimmten Bedingungen einen Härtefallantrag stellen.
  • Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht zahle?
    Wer den Rundfunkbeitrag nicht pünktlich überweist, riskiert Mahngebühren und Nachzahlungen. Besonders problematisch: Monatliche Zahlungen sind nicht vorgesehen. Wer dennoch per Dauerauftrag monatlich 18,36 Euro überweist, sammelt ungewollt Mahngebühren an.
  • Wer muss sich beim Beitragsservice anmelden?
    Junge Menschen, die ihre erste eigene Wohnung beziehen, wissen oft nicht, dass sie sich selbstständig anmelden müssen. Auch für unverheiratete Paare oder Wohngemeinschaften gibt es spezielle Regelungen.
  • Welche Rechte haben Ferienhausbesitzer und Menschen mit Behinderungen?
    Besitzer von Ferienwohnungen und Menschen mit bestimmten Behinderungen haben besondere Regelungen zu beachten. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF“ können eine Ermäßigung auf 6,12 Euro pro Monat beantragen.

VZSH bietet kostenlose Beratung

Die VZSH bietet in ihren Beratungsstellen in Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck und Norderstedt kostenlose persönliche und telefonische Beratung rund um den Rundfunkbeitrag an. Verbraucher erhalten Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen, der Prüfung von Bescheiden und Fragen zu Mahnverfahren oder Nachzahlungen.
Einen Termin für die kostenlose Beratung können Interessierte direkt online oder telefonisch unter 0431 590 99 40 buchen.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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