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Telefonsex-Abzocke aus Tschechien

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) rät Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen. Sofern keine Leistungen beansprucht wurden, sollte nicht gezahlt werden.
Mehrere Briefe werden in einen Briefkasten geworfen
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In Schleswig-Holstein sind zweifelhafte Rechnungen und Mahnungen im Umlauf, in denen es um die angebliche Nutzung von Telefonsex-Hotlines geht. Die Absender nutzen verschiedene Namen und verlangen Zahlungen bis zu 500 Euro an Adressen in Tschechien. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) rät Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen. Sofern keine Leistungen beansprucht wurden, sollte nicht gezahlt werden.

Verschickt werden die Rechnungen und Mahnungen oft per Post, ebenso per SMS oder WhatsApp. Die Forderungen wirken auf den ersten Blick meist seriös: Angegeben sind Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des angeblichen Anrufs bei der Telefonsex-Hotline. 
In den Schreiben wird entweder diskret auf einen in Anspruch genommen „Service für Erwachsene“ hingewiesen oder es ist die konkrete Rede von einer „Telefonsexdienstleistung“ oder einem „Service für besondere sexuelle Ansprüche“. Beim genauen Hinsehen finden sich in den Schreiben häufig formale Fehler, die auf einen Betrugsversuch hindeuten: So ist zum Beispiel die Absenderadresse nicht vollständig oder in der Anrede fehlt der Name des Empfängers. Die Abzocke lässt sich unter anderem auch daran erkennen, dass die Betroffenen nicht mit ihrem Namen, sondern mit „Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in)“ angesprochen werden. Außerdem fehlt meist eine vollständige Absenderadresse des Unternehmens oder Empfängerdaten sind falsch geschrieben. Hier geht es nach Einschätzung der VZSH allein darum, mit wenig Aufwand viele Menschen zur Zahlung zu bewegen. 

Bis zu 500 Euro gefordert

Gefordert werden 90 Euro in bar per Einschreiben an eine Postfach-Adresse in Tschechien oder als SEPA-Überweisung auf ein tschechisches Konto. Oft werden weitere Mahngebühren, Verzugskosten oder zusätzliche Geldbeträge gefordert, sodass insgesamt ein Betrag von bis zu 500 Euro in Rechnung gestellt wird. 
Wichtig: Wer keine Telefongespräche geführt hat, muss auch nicht zahlen. Gleiches gilt, wenn die Nummer zwar gewählt wurde, aber gleich wieder aufgelegt oder nur die Mailbox erreicht wurde. 
Verbraucher sollten daher auf keinen Fall für Leistungen bezahlen, die sie nicht beansprucht haben. Wenn Betroffene gezahlt haben, können sie ihr Geld nachträglich kaum zurückholen. 
Ohnehin müssen Unternehmen bei Geldforderungen immer beweisen, auf welcher Grundlage die Forderung beruht. Dieses gelingt in den beschriebenen Fällen nicht.

Widerspruch mit Vorsicht

Mit diesem Musterbrief können Betroffene unberechtigte Forderungen abwehren. Bei Zahlungsaufforderungen an Minderjährige ist dieser Musterbrief der richtige.
Bei einem schriftlichen Widerspruch sollten Betroffene unbedingt darauf achten, dass sie keine zusätzlichen persönlichen Daten preisgeben. Verfügt die Firma beispielweise noch nicht über die Postadresse der Betroffenen, sollte diese auch nicht herausgeben werden. 
In der Vergangenheit zeigte sich bereits, dass die Unternehmen trotz Musterbriefen von vermeintlichen Kunden – wenn diese überhaupt zugestellt werden können – den Druck mit weiteren Mahnbescheiden sowie Androhung von Strafanzeigen oder Pfändung erhöhen. Nach Kenntnis der VZSH hat bisher jedoch noch kein Unternehmen einen Verbraucher auf Zahlung verklagt.
Wer tatsächlich einen Erotikanbieter angerufen hat, muss lediglich die Verbindungskosten bezahlen. Diese sind auf der Telefonrechnung angegeben. Weitere Kosten fallen nur dann an, wenn vorher ein Vertrag abgeschlossen und der Preis festgelegt wurde. Im Zweifel können sich Betroffene in den Beratungsstellen der VZSH beraten lassen.

Neue und wechselnde Firmennamen

Die Masche ist altbekannt. Häufig haben die Firmen ihren Sitz in Tschechien. Es kommen immer neue Firmennamen hinzu. Betroffene sollten sich nicht wundern, wenn die Mahnung plötzlich von einer anderen Firma kommt. Die nachfolgende Liste der Firmennamen liegt sowohl dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland als auch der VZSH vor. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Anzahl aktiver Firmen variiert: Uns bekannte Firmen pausieren gelegentlich ihre Tätigkeit und neue Firmen übernehmen sie.

Liste auffälliger Firmen:

  • Allround
  • Arvex
  • Avotex
  • Comera
  • Coval
  • Easycom
  • Innova Inkasso
  • Kawora
  • Madaco
  • Mediascape
  • Mexcom
  • Novacall
  • Payvox Forderungsmanagement
  • Phonemax
  • Repay
  • Revast
  • Tecom
  • Telesmart
  • Telpay
  • Telstar
  • Tework
  • Werso
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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