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Vorsicht vor Fake-Anrufen im Namen der Verbraucherzentrale

Pressemitteilung vom
Betrüger geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus
Ein maskierter Mann telefoniert mit einem Smartphone
Off

Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von Anrufen falscher Verbraucherschützer. Diese nutzen die Debatte über die auslaufende Strompreisbremse, um an die Zählernummern von Verbrauchern zu kommen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) nimmt von sich aus keinen Kontakt zu Verbrauchern auf. Sie rät dringend davon ab, Zählernummern und andere persönliche Informationen am Telefon preiszugeben.

Um an die Zählernummern und weitere Informationen von Verbrauchern zu gelangen, geben sich Betrüger derzeit als Mitarbeiter der „deutschen Verbraucherzentrale“ aus. Sie geben an, aufgrund der auslaufenden Strompreisbremse alle Hausbesitzer zu kontaktieren, damit diese weiterhin günstigen Strom erhalten können. Die Anrufer mit der Berliner Nummer (030-407074409) kennen Namen und Anschrift der Betroffenen und fordern schließlich die Zählernummer. Sie bieten außerdem an, den Verbrauchern weitere Informationen per E-Mail zu senden. So erhalten die Betrüger auch noch die E-Mail-Adressen der Betroffenen.

„Bei diesen Anrufen handelt es sich um keine Mitarbeiter einer Verbraucherzentrale“, stellt Stefan Bock, Vorstand der VZSH, klar. „Verbraucherzentralen treten niemals unaufgefordert in telefonischen oder sonstigen Kontakt. Unsere Beratung findet ausschließlich auf Nachfrage Ratsuchender statt.“ Behaupten Fremde am Telefon oder an der Haustür, von der Verbraucherzentrale zu sein, ist Skepsis geboten. Im Zweifel sollten sich die so Kontaktierten bei der VZSH melden:

  • Schleswig-Holstein e.V.
    Hopfenstraße 29
    D - 24103 Kiel
    Telefon: 0431 - 590 99-0
    E-Mail: info@vzsh.de

Achtung untergeschobener Vertrag: Das kann passieren

Die erschlichenen Daten können von Betrügern verwendet werden, um ohne Zustimmung der betroffenen Verbraucher dem bisherigen Versorger zu kündigen und neue Energielieferverträge abzuschließen. Die Verbraucher merken davon häufig erst etwas, wenn ein Begrüßungsschreiben des vermeintlich neuen Lieferanten oder die Schlussrechnung des bisherigen Versorgungsunternehmens eintrifft. Oftmals ist es zwar möglich, aus einem untergeschobenen Vertragsverhältnis herauszukommen und von dem bisherigen Versorger weiter beliefert zu werden. Jedoch sollten betroffene Verbraucher schnell aktiv werden, um effektiv gegen den untergeschobenen Vertragswechsel vorzugehen.

Hintergrund: Das Spiel mit dem guten Ruf

Immer wieder wollen sich Personen in betrügerischer Absicht den guten Ruf der Verbraucherzentralen zu Nutze machen. Um Vertrauen zu erwecken und die Menschen in der Leitung zu halten, stellen sich die Täter am Telefon unter der Bezeichnung „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder „Bundesamt für Verbraucherschutz“ vor. Die Maschen, um bei telefonisch Überrumpelten Geld zu kassieren, sind vielfältig. Zum Beispiel wird die Möglichkeit auf Gebührenerstattung von Banken oder Sparkassen als Vorwand eingesetzt, um an persönliche Daten zu kommen.

Weitere Informationen über Betrugsmaschen am Telefon und der Haustür: https://www.verbraucherzentrale.sh/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/unerwarteter-anruf-von-der-verbraucherzentrale-vorsicht-falle-11112

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.