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Stark gefragt: Die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen

Pressemitteilung vom
Über 236.000 Zugriffe der Online-Vorsorgeverfügungen
zwei ältere Menschen sitzen auf dem Sofa und haben ein Tablet in der Hand

Mehr als 236.000 Mal haben sich Verbraucherinnen und Verbraucher mithilfe von „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgeverfügungen der Verbraucherzentralen“ im Laufe des Jahres 2023 entweder eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt. Damit übertrafen die Nutzerzahlen das Vorjahr bei weitem. Seit dem Start des Online-Tools im November 2021 bis Ende Dezember 2022 wurden über 137.000 Dokumente gefertigt.

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„Die starke Nutzung dieser Online-Angebote zeigt uns, wie wichtig den Menschen die eigene Vorsorge ist und dass interaktive Anwendungen die Hürde überwinden helfen, sich auch mit schwierigen und zum Teil emotional belastenden Themen zu beschäftigen“, sagt Katrin Rieger, Juristin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).

Am häufigsten wählten die Nutzer im vergangen Jahr die Patientenverfügungen (knapp 117.000) und Vorsorgevollmachten (über 106.000) aus. Betreuungsverfügungen wurden in 2023 über 13.000 Mal fertiggestellt. „Die Aufrufzahlen entsprechen der Lebensrealität vieler Menschen. Denn eine Betreuungsverfügung ist nur erforderlich, wenn man keine Vertrauensperson hat, die man mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen kann, im eigenen Namen zu handeln oder wenn man möchte, dass die gewählte Person vom Amtsgericht beaufsichtigt wird“, so Rieger.

Online, kostenfrei und bequem

Mit „Selbstbestimmt – den Online-Vorsorgedokumenten der Verbraucherzentralen“ lassen sich bequem am heimischen Rechner und kostenfrei jeweils auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erstellen. Dieser Online-Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.sh/selbstbestimmt erreichbar. Grundlage für diesen Service sind die Textbausteine und Formulare des Bundesministeriums der Justiz.

Daraus lassen sich mithilfe des Online-Services der Verbraucherzentralen Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen der Textbausteine zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Die VZSH hat zudem Erklärvideos angefertigt, die Ratsuchende bei dem Ausfüllen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht helfen sollen. Die Videos sind sowohl auf der Website als auch auf dem YouTube-Kanal der VZSH aufrufbar.

Am Ende erhalten die Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente, die dann nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden müssen, damit sie wirksam werden. Es ist sinnvoll, dass die Bevollmächtigten ein Original der Dokumente mit Unterschrift erhalten, damit sie diese im Fall der Fälle vorlegen können. Falls das nicht gewünscht wird, können die Vollmacht und Betreuungsverfügung so aufbewahrt werden, dass sie leicht zu finden sind. Dafür eignet sich ein Ordner mit der Aufschrift "Vorsorgedokumente". Die VZSH empfiehlt außerdem, eine Nachricht in der Geldbörse oder Brieftasche aufzubewahren, aus der hervorgeht, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt und wo diese aufbewahrt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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