Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Land Schleswig-Holstein stärkt Verbraucherschutz mit 1,84 Millionen Euro

Pressemitteilung vom
Die Landesregierung unterstützt die Arbeit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) mit einem wesentlichen Anteil an der Finanzierung. Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen hat dem Vorstand einen Zuwendungsbescheid für das Jahr 2022 über 1.840.000 Euro übergeben.
Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen, VZSH Verwaltungsratsvorsitzender Jochem Schlotmann und VZSH-Vorstand Stefan Bock

Die Landesregierung unterstützt die Arbeit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) mit einem wesentlichen Anteil an der Finanzierung. Verbraucherschutzminister Claus Christian Claussen hat dem Vorstand einen Zuwendungsbescheid für das Jahr 2022 über 1.840.000 Euro übergeben. Damit hat das Land die Mittel für die Verbraucherarbeit für das kommende Jahr um 330.000 Euro aufgestockt. Mehr dazu lesen Sie hier. 

Off
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.