Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Land Schleswig-Holstein stärkt Verbraucherschutz mit 1,2 Millionen Euro

Pressemitteilung vom
Die Landesregierung unterstützt die Arbeit der VZSH mit einem wesentlichen Anteil an der Finanzierung. Bei der heutigen Jahrespressekonferenz in Kiel hat die VZSH von Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack einen Zuwendungsbescheid über 1,2 Mio. Euro erhalten.
Die schleswig-holsteinische Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Mitte) überreicht einen Zuwendungsbescheid an den VZSH-Verwaltungsratsvorsitzenden Jochem Schlotmann (rechts) und VZSH-Vorstand Stefan Bock (links).

Die schleswig-holsteinische Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Mitte) überreicht einen Zuwendungsbescheid an den VZSH-Verwaltungsratsvorsitzenden Jochem Schlotmann (rechts) und VZSH-Vorstand Stefan Bock (links).

Off

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) informiert, berät und unterstützt Verbraucher in Fragen des privaten Konsums. Als unabhängiger, gemeinnütziger, eingetragener Verein verfolgt die VZSH das Ziel, den Verbrauchern Orientierung in Märkten zu bieten und sie auf Augenhöhe mit Anbietern zu bringen. Auf Landesebene vertritt die VZSH die Interessen der Verbraucher vor Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Sie nimmt Stellung zu allen Fragen des Verbraucherrechts. Die Unabhängigkeit von Anbietern ist ein wichtiges Merkmal ihrer Arbeit im öffentlichen Auftrag. 

Finanzierung

Da alle Bürger davon profitieren, übernimmt das Land Schleswig-Holstein mit 1,21 Millionen Euro einen wesentlichen Anteil an der Finanzierung der Verbraucherzentrale. „Wir haben die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale seit 2016 deutlich angehoben, weil wir deren Arbeit für einen bürgernahen Verbraucherschutz für immens wichtig halten und das unabhängige Informations- und Beratungsangebot für Verbraucherinnen und Verbraucher im Land sichern wollen“, sagte Verbraucherschutzministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides an die VZSH. „Zudem leistet die Verbraucherzentrale wichtige Arbeit mit Marktbeobachtung und liefert wertvolle Hinweise für die Gestaltung der Verbraucherpolitik.“

Das Gesamtbudget der VZSH für 2020 beträgt rund 3,3 Millionen Euro. Um die Unabhängigkeit zu wahren, nimmt die VZSH keine Sponsorengelder oder Spenden von Unternehmen an. Etwa ein Fünftel ihres Etats erwirtschaftet die VZSH mit kostenpflichtiger Beratung, Ratgeberverkäufen und aus Mitgliedsbeiträgen.

Beratung und Verbraucherschutz

Viele Verbraucher setzen auf den Rat der VZSH-Fachleute, der in Beratungsstellen, telefonisch oder im Internet erhältlich ist. Die Erkenntnisse aus der Einzelfallarbeit dienen dazu, das Beratungs- und Informationsangebot weiter zu entwickeln, einen vorbeugenden Verbraucherschutz für die Allgemeinheit zu bieten und Rechtsverstöße zu verfolgen, etwa mit Abmahnungen und Unterlassungsklagen gegen Anbieter.

Anfragen und Beratung 2019 in Schleswig-Holstein**

•    77.600     Verbraucherkontakte (71.200 in 2018), davon
•    21.800     Anrufe in den Beratungsstellen (22.700 in 2018)
•    23.700     Auskünfte (22.500 in 2018)
•    16.300 Beratungen (15.400 in 2018), davon
•    12.000     in den Beratungsstellen (12.000 in 2018)
•    26.000     Besucher bei 453 Messen/Vorträgen (20.600 in 2018)
•    3.400     Verweise an externe Einrichtungen (4.200 in 2018)
•    zusätzlich 138.000 Seitenbesuche auf dem Landesportal verbraucherzentrale.sh
•    zusätzlich 16.513.400 Seitenbesucher auf dem bundesweiten Gemeinschaftsportal verbraucherzentrale.de

**ohne Schuldner- und Insolvenzberatung

junge Frau im Beratungsgespräch bei der Verbraucherzentrale Flensburg

Haben Sie Fragen?

Unsere Experten sind für Sie da. Buchen Sie hier einen Beratungstermin oder rufen Sie unser Service-Telefon an: 0431 590 99 40.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.