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Jetzt als Verbraucherschule bewerben

Pressemitteilung vom
vzbv würdigt bundesweit Schulen, die fit fürs Leben machen
Eine Tasche mit dem Schriftzug Verbraucherschule

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Auszeichnung wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vergeben und steht unter der Schirmherrschaft von Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke.

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Unter welchen Bedingungen wurde meine Jeans produziert? Welche Rechte habe ich beim Online-Kauf? Und warum sammeln Social Media-Konzerne meine Daten? Fragen wie diese beschäftigen junge Menschen. „Der Verbraucheralltag bringt viele Tücken mit sich. Umso wichtiger sind Schulen, die sich dieser Themen annehmen und damit präventiven Verbraucherschutz leisten“, so Katrin Rieger, Leiterin des Verbraucherbildungsreferats bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Deshalb zeichnet der vzbv Schulen, die im Unterricht, in Projekten oder im Schulalltag Kinder und Jugendliche auf ihren eigenständigen Alltag vorbereiten als Verbraucherschulen aus.

Verbraucherschulen in Schleswig-Holstein

„In diesem Jahr wurden in Schleswig-Holstein insgesamt 17 Schulen als Verbraucherschulen ausgezeichnet. Damit ist Schleswig-Holstein deutschlandweit Spitzenreiter. Die Vermittlung von Kompetenzen, die schon junge Menschen einen selbstständigen Verbraucheralltag ermöglicht, bleiben jedoch ein Dauerthema. Wir freuen uns daher auch in diesem Jahr über zahlreiche Bewerbungen“, so Rieger.

Verbraucherschule werden

Bis zum 1. Dezember 2023 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen als Verbraucherschule bewerben. Voraussetzung ist, dass sie im Schuljahr 2022/2023 Maßnahmen aus mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben:

  • Ernährung & Gesundheit
  • Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht
  • nachhaltiger Konsum & Globalisierung
  • Medien & Information.

Je nach Inhalt und Umfang der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Gold, Silber und Bronze möglich. Alle weiteren Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de. Hilfreiche Tipps bietet zudem die digitale Informationsveranstaltung „Wie werden wir Verbraucherschule?“ am 20. September 2023 von 16 bis 17 Uhr.

Unterstützung wahrnehmen

Schulen und Lehrkräfte, die sich auf den Weg machen und Verbraucherschule werden möchten, unterstützt der vzbv mit kostenlosen Online-Fortbildungen, qualitätsgeprüften Unterrichtsmaterialien aus dem Materialkompass und einem Newsletter mit Good-Practice-Beispielen sowie aktuellen Informationen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.