Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Austausch mit CDU-Kandidat Herbst zur Europawahl

Pressemitteilung vom
Für Verbraucher hat die Wahl zum EU-Parlament am 26. Mai eine wichtige Bedeutung. Die Europäische Union entscheidet über viele Gesetze und Richtlinien zum Verbraucherschutz. Einheitliche Regeln innerhalb Europas machen den Alltag einfacher, sicherer und oft günstiger.
VZSH-Vorstand Stefan Bock, CDU-Kandidat Niclas Herbst, stellvertretender VZSH-Vorstand Margrit Hintz (von rechts). Foto: VZSH

Für Verbraucher hat die Wahl zum EU-Parlament am 26. Mai eine wichtige Bedeutung. Die Europäische Union entscheidet über viele Gesetze und Richtlinien zum Verbraucherschutz. Einheitliche Regeln innerhalb Europas machen den Alltag einfacher, sicherer und oft günstiger. Über verbraucherfreundliche Märkte und die Energiewende haben wir mit dem Spitzenkandidaten der CDU Schleswig-Holstein Niclas Herbst diskutiert.

Off

Soziale Marktwirtschaft und ein fairer Wettbewerb gehören für Niclas Herbst zu den Eckpfeilern einer bürgerfreundlichen Europapolitik. Am Dienstag besuchte der Spitzenkandidat der CDU Schleswig-Holstein die Verbraucherzentrale, um sich über aktuelle Verbraucherthemen zu informieren und auszutauschen. Dabei ging es unter anderem um die Berücksichtigung von Verbraucherinteressen bei Handelsabkommen und um die Energiewende.

Verbraucherschutz in Handelsabkommen verankern

In Handelsabkommen der EU werden Verbraucherinteressen nach Ansicht der Verbraucherzentrale bisher zu wenig berücksichtigt. Das betrifft beispielsweise Regeln zum grenzüberschreitenden Onlinehandel. Für den Fall von Reklamationen und Gewährleistungsansprüchen braucht es transparente und nachvollziehbare Regeln. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb für Handelsabkommen ein ausgestaltetes Kapitel ‚Handel und Verbraucherschutz‘. Niclas Herbst betonte die Wichtigkeit von Handelsabkommen als politisches Instrument und zeigte sich offen für die Anregungen der Verbraucherzentrale. „Solche Abkommen bieten die Möglichkeit, Einfluss auf andere Länder in der Welt zu nehmen“, so der CDU-Kandidat. Besonderes wird es dabei nach seiner Ansicht auf den fairen Handel mit Entwicklungsländern ankommen.

Klimaschutz und Energiewende

Weitere wichtige Themen beim Austausch mit dem Spitzenkandidaten waren Klimaschutz und die Energiewende. „Die Ergebnisse der UN-Klimakonferenzen von Paris und Kattowitz wollen wir konkretisieren und Schritt für Schritt verwirklichen“, so Niclas Herbst. Zu den Flaggschiff-Projekten für die Energiewende zählt die Förderung von Fernwärme in ganz Europa. Um dafür die nötige Akzeptanz bei Verbrauchern zu schaffen, fordert die Verbraucherzentrale einen gesetzlichen Rahmen für Markt und Transparenz. „Eine EU-weite grenzüberschreitende Regelung dafür ist aus meiner Sicht sinnvoll“, sagte der CDU-Kandidat.

Die Verbraucherzentrale begrüßt das Interesse des Spitzenkandidaten an Verbraucherthemen. „Wir erwarten von der neuen EU-Kommission, dass sie sich entschieden für den Verbraucherschutz einsetzt. Nur so können alle Menschen in der EU von der gemeinsamen Politik profitieren“, so Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.