Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Ausgezeichnet: 13 Schulen in Schleswig-Holstein sind Verbraucherschulen

Pressemitteilung vom
Sie befreien Schulgelände und Deiche von Müll, setzen sich für fairen Handel ein oder sagen Cybermobbing den Kampf an: Für dieses Engagement erhalten 13 Schleswig-Holsteiner Schulen die Auszeichnung Verbraucherschule.
Kinder im Klassenzimmer melden sich eifrig
Off

Verbraucherschulen vermitteln Kindern und Jugendlichen lebensnah, wie sie souverän und informiert mit den Herausforderungen des Alltags umgehen. Die Spannbreite der Themen reicht von Finanzen über Ernährung und Medien bis hin zu nachhaltigem Konsum. Die Auszeichnung steht unter Schirmherrschaft der Bundesverbrau-cherschutzministerin Steffi Lemke und wird in den Kategorien Gold, Silber und Bronze vergeben – sowie in der Sonderkategorie Extra, für gezielte Maßnahme in der Corona-Zeit.

Die Verbraucherschulen aus Schleswig-Holstein

Diese Schleswig-Holsteiner Schulen überzeugten die Jury mit ihren Unterrichtseinheiten und Projekten zur Verbraucherbildung:

  • Gemeinschaftsschule Meldorf, Verbraucherschule Gold
  • RBZ Wirtschaft Kiel, Verbraucherschule Gold
  • Pestalozzischule Neumünster, Verbraucherschule Gold
  • Gemeinschaftsschule Heide-Ost, Verbraucherschule Silber
  • Schule am Meer, Verbraucherschule Silber
  • Gudewerdt-Gemeinschaftsschule Eckernförde, Verbraucherschule Silber
  • Christian-Timm-Schule, Verbraucherschule Silber
  • Anne-Frank-Gemeinschaftsschule Elmshorn, Verbraucherschule Bronze
  • Zentralschule Harrislee, Verbraucherschule Bronze
  • Schule am Heidenberger Teich, Verbraucherschule Bronze
  • Grund- und Gemeinschaftsschule Schafflund, Verbraucherschule Bronze 
  • Rosenstadtschule Uetersen, Verbraucherschule Extra
  • Dannewerkschule Schleswig, Verbraucherschule Extra


„Kinder und Jugendliche verfügen über eigenes Geld, gehen einkaufen, nutzen Online-Dienste und Medien. In der Schule können sie die Kompetenzen erwerben, um souverän und kritisch mit der Angebotsvielfalt umzugehen. Verbraucherschulen zeigen, wie das gelingt“, sagt Katrin Rieger, Referentin für Verbraucherbildung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Informationen zu den Verbraucherschulen und ihren Projekten gibt es hier.

Nächste Bewerbungsrunde startet im Mai

Schulen, die in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Medien und nachhaltiger Konsum aktiv sind, können sich ab Mai für die nächste Auszeichnungsrunde als Verbraucherschule bewerben. Um den Bewerbungsstart nicht zu verpassen, empfiehlt sich für die Schulen eine Anmeldung im Netzwerk Verbraucherschule 
unter www.verbraucherschule.de.

Das Projekt Verbraucherschulen

Das Projekt Verbraucherschule ist das einzige bundesweite Projekt zur Stärkung von Verbraucherbildung an Schulen. Es fördert Schulen und Lehrkräfte im Netzwerk Verbraucherschule ganz praktisch – zum Beispiel mit Online-Fortbildungen – und macht besonderes Engagement mit der Auszeichnung Verbraucherschule sichtbar. Das Projekt Verbraucherschule wird gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz auf Beschluss des Deutschen Bundestages sowie durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.